Krankenkassen
Fragen und Antworten: Krankenkassen  1. Worauf soll man bei der Krankenkasse achten?  Der Leistungsumfang ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Allerdings  erhalten die Kassen durch die Gesundheitsreform größere Gestaltungsräume, ihren  Leistungskatalog zu verbessern. So kann jede Kasse künftig auch Direktverträge mit  Ärzten, Krankenhäusern oder medizinischen Versorgunungszentren über neue  Behandlungsformen abschließen. Es wird so mehr Wettbewerb um die höchste  Qualität der Leistungen geben. Und das kommt allen Versicherten zugute.  Außerdem können die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten  Bonusprogramme anbieten, durch die die/der Einzelne Kosten sparen kann. Wir  empfehlen, die Angebote gut zu vergleichen. Informieren kann man sich  beispielsweise auch bei den Verbraucherzentralen oder der ”Stiftung Warentest”.   2. Wie kann man künftig bei seiner gesetzlichen Krankenkasse Geld sparen?  Die Krankenkassen können ihren Versicherten künftig Bonusprogramme für  gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten anbieten. Dazu gehört die  regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen oder an  qualitätsgesicherten Präventionsprogrammen. Auch wer sich in ein Hausarztsystem,  in ein Chronikerprogramm oder in eine integrierte Versorgung einschreibt, kann mit  finanziellen Boni rechnen. Die Bonussysteme kann jede Krankenkasse individuell  gestalten. Wir empfehlen: Bei der Kasse nachzufragen, welches Angebot den  persönlichen Bedürfnissen am besten entgegenkommt.     3. Welche Bonusregelungen kann meine gesetzliche Krankenkasse mir  anbieten?  Jede Krankenkasse kann entscheiden, mit welchen finanziellen Anreizen sie ihre  Versicherten zu gesundheits- und kostenbewusstem Verhalten motiviert. Die  Bandbreite reicht dabei von Ermäßigungen bei Zuzahlungen bis hin zu niedrigeren  Beiträgen oder Modellen mit Beitragsrückerstattung. Arbeitgeber können ebenfalls  einen finanziellen Bonus erhalten, wenn sie in ihren Unternehmen betriebliche  Gesundheitsförderung anbieten. Jede Krankenkasse wird andere Lösungen finden.  Hier gilt: Informieren Sie sich, bei welcher Kasse die Angebote am besten auf Ihre  persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind.    4. Lohnt es sich für mich, die gesetzliche Kasse zu wechseln?  Ein Wechsel sollte gut überlegt sein. Entscheidend ist nicht nur der Beitragssatz,  achten sollte man auch auf gute Beratung, Erreichbarkeit, geeignete  Versorgungsangebote oder Bonusprogramme sowie gute Leistungen. Denn  Leistungsumfang und -qualität können sich durchaus leicht unterscheiden. So bieten  manche Kassen zum Beispiel ”Sonderleistungen” bei der häuslichen Krankenpflege  an oder bei Erkrankungen wie Tinnitus, Neurodermitis oder Osteoporose. Dadurch  kann der/die Einzelne unter Umständen Vorteile haben.    5. Wie wechselt man von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen?  Gesetzlich Versicherte können die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Keine  gesetzliche Kasse darf Ihnen die Mitgliedschaft verwehren. Nach der Kündigung bei  der alten Kasse ist ein Wechsel zum Ende des übernächsten Monats zur neuen  Krankenkasse möglich. Zur Anmeldung ist die Kündigungsbestätigung bei der neuen  Kasse einzureichen. Wichtig dabei: Die Kündigung gilt erst, wenn man eine  Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse besitzt. An die Wahl der  Krankenkasse sind gesetzlich Versicherte dann mindestens 18 Monate lang  gebunden. Wenn die Kasse den Beitragssatz erhöht, besteht ein  Sonderkündigungsrecht und man kann erneut die Krankenkasse wechseln. Dazu ist  eine Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten der  Beitragserhöhung erforderlich.   6. Was ändert sich für freiwillig Versicherte?  Besonders bei freiwillig Versicherten können die gesetzlichen Krankenkassen ihre  erweiterten Gestaltungsmöglichkeiten beim Leistungskatalog am deutlichsten  ausspielen. Deshalb lohnt sich ein Vergleich. So können die Kassen freiwillig  Versicherten eine Beitragsrückgewähr einräumen, wenn sie nicht zu oft  medizinische Leistungen in Anspruch genommen haben. Möglich wäre auch eine  generelle Beitragsminderung mit Selbstbehalt. In diesen Fällen bezahlt der freiwillig  Versicherte die Behandlungskosten zu einem festgelegten Eigenanteil selbst, hat  dafür aber einen niedrigeren Monatsbeitrag. Details sind bei der Krankenkasse zu  erfragen.   7. Muss man auch eine Zusatzversicherung für das Krankengeld abschließen?  Nein. Das Krankengeld wird bei längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ab der  7. Woche von der Krankenkasse gezahlt. Das Krankengeld bleibt im bisherigen  Umfang Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Zur Sicherung aller Leistungen  der Krankenkassen müssen gesetzlich Versicherte von 2006 an einen Sonderbeitrag  von 0,5 Prozent leisten. Er wird von den Krankenkassen automatisch erhoben. Der  allgemeine Krankenkassenbeitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte  zahlen, sinkt im Gegenzug um 0,5 Prozent.    8. Was passiert ab 2004 mit einer bestehenden privaten Zusatzversicherung?  Private Zusatzversicherungen, die über die Leistungen der gesetzlichen  Krankenversicherung hinausgehen, sind von den Umstellungen durch die  Gesundheitsreform nicht betroffen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich an  den Privatversicherer wenden.    9. Gibt es auch weiterhin Mutterschaftsgeld?  Das Mutterschaftsgeld wird wie bisher von der Krankenkasse gezahlt. Für die  Versicherten ändert sich nichts. Neu ist nur: Die Krankenkassen finanzieren solche  versicherungsfremden Leistungen wie z.B. das Mutterschaftsgeld oder das  Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes künftig aus Steuermitteln.   10. Woher weiß ich, wofür meine Krankenkasse das Geld ausgibt?  Von 2004 an müssen die Kassen jedes Jahr in ihren Mitgliederzeitschriften  berichten, wie viel Geld sie zum Beispiel für ärztliche Behandlungen,  Krankenhausbehandlungen oder Arzneimittel ausgeben – und wie viel für  Verwaltungs- und Personalkosten. Auch Gehälter, Versorgungsregelungen und  sonstige Bezüge der Vorstandsmitglieder gehören dazu. Das schafft Transparenz.  Versicherte können das künftig bei der Wahl einer Krankenkasse als  Entscheidungskriterium heranziehen.    11. Was wird unternommen, um die Verwaltungskosten der gesetzlichen  Krankenkassen zu begrenzen?  Weil die Verwaltungskosten in den letzten Jahren weit überproportional angestiegen  sind, werden sie durch die Gesundheitsreform begrenzt. Bereits im Januar 2003 hat  der Gesetzgeber eine entsprechende Nullrunde unter anderem für die Kassen  verordnet. Durch die Gesundheitsreform werden in Zukunft die Verwaltungskosten  pro Mitglied – das waren 2002 durchschnittlich etwa 157 Euro – eingefroren, wenn  sie mehr als zehn Prozent über dem Durchschnitt liegen.
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