Pflegequalität verbessert
Pflegequalität in Heimen und durch Pflegedienste hat sich verbessert
Die Versorgungsqualität in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten ist besser
geworden. Das zeigt der MDS-Pflege-Qualitätsbericht, der heute vom GKV-
Spitzenverband und vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS)
in Berlin vorgestellt wurde. Grundlage des Berichts sind Daten aus über 23.211
Qualitätsprüfungen, die in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten
stattfanden. Die MDK-Gutachter untersuchten dabei die Versorgungsqualität bei
146.000 Menschen. Verbesserungen gab es bei der Dekubitusprophylaxe und der
Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Schwächen zeigten sich im
Schmerzmanagement. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die Pflege in
Deutschland.
„Der Bericht zeigt, dass sich die Pflegequalität in den letzten zehn Jahren deutlich
verbessert hat. Er zeigt aber auch, dass noch viel zu tun ist. Mit einem modernen
Schmerzmanagement könnte pflegebedürftigen Menschen viel Leid erspart werden,
doch hier wird in vielen Pflegeeinrichtungen noch nicht genug getan. Bei der
Vermeidung von Druckgeschwüren hat es hingegen deutliche Fortschritte gegeben.
Ich bin besonders froh, dass die Häufigkeit der freiheitseinschränkenden
Maßnahmen fast halbiert wurde. Da müssen die Pflegeeinrichtungen dran bleiben,
denn solche Maßnahmen dürfen wirklich nur das allerletzte Mittel sein, um einen
Pflegebedürftigen vor Schaden zu bewahren“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des
GKV-Spitzenverbandes.
„Seit Beginn der MDK-Prüfungen hat sich die Versorgungsqualität in den Heimen
und ambulanten Diensten Schritt für Schritt verbessert“, erläuterte Dr. Peter Pick,
Geschäftsführer des MDS. „Verbesserungen sind insbesondere bei der Vermeidung
von Druckgeschwüren, der Ernährungs- und Flüssigkeitsversorgung und den
freiheitsentziehenden Maßnahmen festzustellen. Hierfür verdienen die
Pflegeeinrichtungen Anerkennung. Aber auch die Qualitätsprüfungen und die
Pflegetransparenz haben dazu beigetragen. Auf der anderen Seite besteht noch
Verbesserungsbedarf beim Schmerz- und Medikamentenmanagement sowie bei der
Inkontinenzversorgung. Die Einrichtungen sollten stärker darauf achten, die
Selbstständigkeit beim Toilettengang zu fördern. Zu oft werden pflegebedürftige
Menschen mit Windeln oder Kathetern versorgt obwohl es nicht nötig wäre.“
Jürgen Brüggemann, der den vierten MDS-Pflegequalitätsbericht mit einem
Autorenteam verfasst hat, fügte hinzu: „Wir stellen insgesamt einen klaren
Zusammenhang zwischen dem Pflegeprozess und den Ergebnissen fest. Dort wo
qualifizierte Pflege erbracht wird, stimmt auch die Ergebnisqualität.“
Zentrale epidemiologische Daten für die stationäre Pflege
63,8 Prozent der Pflegeheimbewohner waren in ihrer Alltagskompetenz
eingeschränkt. 76,8 Prozent erhielten eine Inkontinenzversorgung. 35 Prozent der
Bewohner hatten chronische Schmerzen und 3,8 Prozent ein Druckgeschwür
(Dekubitus). Bei 7,6 Prozent der Betroffenen lag ein erheblicher Gewichtsverlust vor.
Die Versorgungsqualität in der stationären Pflege
Die MDK-Gutachter untersuchten bei einer Zufallsstichprobe von zehn Prozent der
Pflegebedürftigen jeder Einrichtung den Versorgungszustand und die
Pflegemaßnahmen. Im Vergleich zum Pflege-Qualitätsbericht gab es
deutliche Verbesserungen bei der Dekubitusprophylaxe und der Vermeidung von
freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Beispiel Dekubitusprophylaxe:
43,3 Prozent der Heimbewohner hatten ein Dekubitusrisiko. Bei zwei Dritteln davon
(75,6 Prozent) wandte das Pflegepersonal Prophylaxen wie Lagerungswechsel an
und setzte Hilfsmittel ein. In 24,4 Prozent der Fälle wurde dies jedoch versäumt oder
nicht in ausreichendem Umfang erbracht. In 2012 wurde die Prophylaxe in 59,3
Prozent der Fälle umgesetzt; bei 40,7 Prozent der Betroffenen erfolgte sie nicht.
Beispiel: Freiheitseinschränkende Maßnahmen:
Der Anteil der Bewohner, bei denen freiheitseinschränkende Maßnahmen wie
Bettgitter oder Gurte eingesetzt wurden, ist seit dem letzten Pflegequalitätsbericht
von 20 Prozent der Bewohner auf 12,5 Prozent zurückgegangen. Bei 91,9 Prozent
der Betroffenen lagen richterliche Genehmigungen vor. 2012 war dies bei nur 88,8
Prozent der Fall. Nicht zuletzt durch die Beratung der MDK-Prüfer werden
inzwischen häufiger Alternativen zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen
eingesetzt, zum Beispiel Matratzen auf dem Boden oder Sensormatten zum Schutz
vor Stürzen.
Beispiel Schmerzmanagement und -erfassung:
Während die Schmerztherapie in den Verantwortungsbereich der behandelnden
Ärzte fällt, gehört die Schmerzerfassung in die Zuständigkeit der Pflege. Bei 37,3
Prozent der Heimbewohner war eine Schmerzerfassung notwendig. Davon lag bei
80,3 Prozent dieser Bewohner eine Schmerzeinschätzung vor. Im Vergleich zu 2012
ist eine deutliche Verbesserung eingetreten, seinerzeit erfolgte die
Schmerzerfassung bei 54,6 Prozent. Gleichwohl bleibt festzustellen: Auch aktuell
fand bei 19,7 Prozent der Betroffenen keine Schmerzeinschätzung statt, sodass
wichtige Informationen für eine Anpassung der Schmerzmedikation fehlten.
Zentrale epidemiologische Daten für die ambulante Versorgung
29,9 Prozent der Pflegebedürftigen waren in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt.
3,2 Prozent der Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung litten an einem
Dekubitus.
Qualität in der ambulanten Pflege
Bei der ambulanten Pflege kann nur die Qualität der Leistungen bewertet werden,
für die der Pflegebedürftige einen Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst
abgeschlossen hat. Eine sorgfältige pflegerische Bestandsaufnahme und die
Beratung des Betroffenen zum Umgang mit Risiken und über erforderliche
Maßnahmen sind deshalb entscheidend.
Beispiel Beratung bei Sturzrisiko:
Bei 81,7 Prozent der in ihrer Wohnung aufgesuchten Pflegebedürftigen haben die
Prüfer einen Beratungsbedarf zum Sturzrisiko gesehen. Bei 83,6 Prozent dieser
Pflegebedürftigen war eine Beratung nachvollziehbar durchgeführt worden. In 16,4
Prozent der Fälle war die Beratung nicht nachvollziehbar. Im Vergleich zum letzten
Bericht ist eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen – damals erhielten nur 49,9
Prozent eine Beratung.
Beispiel Wundversorgung und Druckgeschwüre:
Bei 5,5 % der in die Prüfung einbezogenen Personen lag eine ärztliche Verordnung
für eine Wundversorgung einer chronischen Wunde oder eines Dekubitus vor. Bei
85,7 % der betroffenen Pflegebedürftigen erfolgte diese Wundversorgung nach dem
aktuellen Stand des Wissens, bei 14,3 Prozent war dies nicht der Fall, so wurden
hygienische Grundsätze nicht beachtet. 2018 waren die Maßnahmen bei 78,7
Prozent der Betroffenen sachgerecht. Somit konnte die Versorgungsqualität
gesteigert werden – auch wenn weiterhin Verbesserungsbedarf besteht.
Beispiel Schmerzerfassung und -management
Bei 15,3 Prozent der Pflegebedürftigen fand eine Schmerztherapie statt und es war
daher eine Schmerzerfassung durch den Pflegedienst erforderlich. Die
Schmerzerfassung erfolgte in 67,9 Prozent dieser Fälle, bei 32,1 Prozent fand dies
nicht statt. 2012 fand bei 61,8 Prozent der Betroffenen eine Schmerzerfassung statt.
Es ist also eine leichte Verbesserung festzustellen.
Grundlagen des vierten MDS-Pflege-Qualitätsberichts
Die MDK-Prüfungen finden in ambulanten und stationären Einrichtungen in der
Regel einmal jährlich statt. Heimprüfungen erfolgen unangemeldet. Darüber hinaus
kann der MDK auch anlassbezogen prüfen und Wiederholungsprüfungen
durchführen. Für den vorliegenden Bericht wurden Qualitätsprüfungen in 12.190
Pflegeheimen und in 11.021 ambulanten Pflegedienste ausgewertet.
Der Fokus der Prüfung lag auf der Bewertung der Versorgungsqualität
beim pflegebedürftigen Menschen. Dazu wird jeder zehnte pflegebedürftige Mensch
in Augenschein genommen. Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden alle drei
Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist §
114a Abs. 6 SGB XI.