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IMPRESSUM / ADRESSE BPMI - Dallmann Gastkamp 7 26556 Schweindorf Sascha Dallmann dallmann@juristenblatt.de Bei rechtlichen Fragen raschneider@juristenblatt.de
KONTAKT e: info@juristenblatt.de f: 04975 / 60 59 780
Recht auf Reha
Sie haben laut § 4 Sozialgesetzbuch I ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen  zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der  Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei  Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn Sie in der Sozialversicherung  versichert sind.  Die Rehabilitation ist mit Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2007 laut § 20 Abs. 2  Sozialgesetzbuch V zu einer Pflichtleistung der Krankenkassen geworden.   Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche  Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Aber  auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem  Leistungsumfang die Kosten übernehmen.   Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den  versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.   Der ursprüngliche Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr  verwendet.  Rehaantrag: Aufnahme für eine Anschlussrehabilitation  Für die Genehmigung einer Anschlussrehabilitation, muss Ihr Krankenhausarzt  einen Rehaantrag auf eine Anschlussheilbehandlung (AHB) stellen. Diese Aufgabe  übernimmt der Sozialdienst der jeweiligen Klinik.   Genehmigt Ihre zuständige Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger die  AHB, steht einer Aufnahme nichts mehr im Wege. Trifft die Genehmigung durch den  zuständigen Kostenträger ein, meldet Sie der Sozialdienst direkt bei Ihrer  Wunschklinik an und sorgt in der Regel für Ihren Transport.  Oft lässt sich eine Anschlussheilbehandlung auch ambulant durchführen,  Voraussetzung ist, dass Sie ausreichend belastbar sind. In diesem Fall erfolgt der  Rehaantrag über den Klinik-, den Haus- bzw. Facharzt.  Rehaantrag: Rehabilitation ohne vorausgegangenen stationären Aufenthalt in einer  Klinik  Wurden Sie vor Antritt Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nicht in einem Krankenhaus  behandelt, wird der Rehaantrag über Ihren Hausarzt gestellt und muss durch Ihre  Krankenversicherung oder Ihren Rentenversicherungsträger genehmigt werden. Bei  der Klinikauswahl können Sie als Patient Ihre persönlichen Wünsche einbringen. Ein  entsprechendes Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Antragsformular  zum Wunsch- und Wahlrecht
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Ausgleich zwischen Spannung und

Entspannung

Viel Lachen, das erschüttert das Zwerchfell und verbessert enorm die Sauerstoffzufuhr in das Gehirn und zum Herzen Weinen, wenn ein danach zumute ist, dadurch werden viele Stresshormone ausgeschwemmt Schlafen ist gesund!
Mittags kalorienarm und nicht fettig essen Ausreichend trinken im Verhältnis zur Nahrungsaufnahme, dadurch können Sauerstoff und Nährstoffe besser in die Körperzellen gelangen Gähnen Sie so oft Sie können. Japanische Forscher haben herausgefunden: Vermehrtes Gähnen baut Stress-Hormone ab und verstärkt die Sauerstoff-Zufuhr rechtzeitig, so dass Müdigkeit abgebaut wird und die Leistung noch einmal gesteigert werden kann ohne danach erschöpft zu sein Dehnen, Recken und Strecken bewirkt Ähnliches wie das Gähnen Ruhiges tiefes Atmen verbessert die Verbrennung und die Sauerstoff-Versorgung der Zellen und erleichtert die Herzarbeit. Meditation Lernen Sie, Genuss von Sucht zu unterscheiden Bewegen Sie sich mehr Gesund essen heißt gesund leben. Essen Sie Obst und Gemüse und wenn Sie tierisches Fleisch essen, bevorzugen Sie Hochseefisch wegen der Omega-3-Fettsäuren, reduzieren Sie Ihren Konsum von tierischem Fett, meiden Sie Wurst und Frittierfette. Obst und Gemüse enthalten die lebenswichtigen Farbstoffe, Flavonoide und andere sogenannte sekundäre Pflanzenstoffe Meiden Sie Alkohol und andere Drogen Nikotin vermeiden, senkt zwar die Blutfette, seine anderen Folgen sind jedoch eindeutig lebensverkürzend: Bronchialkrebs, Verkalkungen der Arterien. Nikotin fördert inneren Stress, auch, wenn Zigaretten & Co. häufig, zu entspannen, in der Zigarettenpause genossen werden.
Recht auf Reha
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