Urlaubsvorbereitung
Tipps für Urlaubsstimmung:
Gute Planung sorgt bei Rheuma oder Allergien für ungetrübte Ferienfreuden
Gesetze zu Morphin und Co. im Urlaubsland klären
Patienten mit Rheuma oder Allergien werden nicht nur im Alltag mit Problemen
durch ihre Erkrankung konfrontiert. Auch in die Urlaubsplanung sollten daher eine
verminderte körperliche Leistungsfähigkeit und die Versorgung mit Arzneimitteln
einbezogen werden. Wenn Betroffene aber ein paar Dinge beachten, müssen die
Ferien selbst an Schmerzmitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, nicht
scheitern.
So erfordert die oft eingeschränkte Beweglichkeit mit Schmerzen eine sorgfältige
Wahl des Fortbewegungsmittels. Reisen mit Auto und Bahn etwa bieten den
Gelenken mehr Möglichkeiten für Pausen und Bewegung als Bus und Flugzeug. Bei
Bahnfahrten kann das Umsteigen Probleme machen. Rollen am Koffer helfen
bekanntlich, und wenn sich der Gepäcktransport durch andere vorab organisieren
lässt, umso besser. Wichtige Fragen bei der Auswahl des Hotels: Hat das Zimmer
Türgriffe statt Drehknöpfe? Sind Haltegriffe im Bad und eventuell eine
Toilettenerhöhung vorhanden? Gibt es einen Kühlschrank für die Medikamente? Wie
viele Stufen müssen bis zum Zimmer und zum Restaurant bewältigt werden?
Romantische, treppenreiche südeuropäische Dörfer können für Rheumatiker zum
Albtraum werden. Und nicht zuletzt: Wo ist der nächste Arzt?
Auch zu Hause genutzte Gehhilfen und Arzneimittel gehören ins Gepäck. Die
Medikamenten-Einnahme bei Zeitverschiebung können Patienten vorher mit ihrem
Arzt besprechen, auch den Inhalt eines individuellen Notfallsets, wie Schmerzmittel
und Kortison für akute Krankheitsschübe. Bei Langzeittherapie mit Kortison kann
schon der Reisestress den Bedarf daran steigern. Der Patient sollte wissen, dass
mit Rheuma-Medikamenten, die das Immunsystem unterdrücken, harmlose
Urlaubsinfekte schwer verlaufen können. Das sei am Chiemsee wohl nicht
problematischer als zu Hause, so Baenkler. An fernen Orten kann die
Versorgungssituation aber ungünstig sein.
Auch Allergiemedikamente gehören griffbereit ins Handgepäck. Etwa bei Allergien
gegen Insektengifte wie Bienen- oder Wespenstiche – das betrifft rund fünf Prozent
der Menschen in Deutschland. Denn Insekten sind in fast allen Ländern heimisch, so
Professor Thomas Fuchs von der Universitäts-Hautklinik Göttingen.
Schlimmstenfalls führt der Stich in Minuten zum lebensgefährlichen allergischen
Schock. Bei Alarmzeichen wie Schwindel, Atemnot, Übelkeit und extremem Juckreiz
sollte sofort ein Arzt gerufen werden, betont der Präsident vom Ärzteverband
deutscher Allergologen (ÄDA). Die Patienten brauchen ein Notfallset mit einem
Antihistaminikum gegen die akuten Symptome, dem entzündungshemmenden
Kortison und Adrenalin, das bei Kreislaufproblemen und Atemnot Linderung
verschafft. Allergischen Reaktionen vorbeugen kann nur eine Hyposensibilisierung.
Dabei werden die Allergie auslösenden Substanzen in steigender Dosierung über
Monate bis Jahre entweder unter die Haut gespritzt oder als Tropfen unter die Zunge
geträufelt. So kann sich der Körper allmähliche an den Allergie-Auslöser gewöhnen,
die Symptome werden oft geringer oder verschwinden sogar ganz. Das geht auch
bei Pollenallergien, braucht bis zum vollen Effekt aber mindestens drei Jahre – also
nichts für die rasche Urlaubsvorbereitung.
Ins Auto gehört ein Filter
Pollenallergiker können Pkw-Reisen durch Pollenfilter im Auto entschärfen. Wer
damit an die Nordsee fährt, profitiert zusätzlich: Der Wind weht die Allergieauslöser
von der Küste weg. In den USA sind Traubenkrautpollen der häufigste Auslöser
allergischer Anfälle. USA-Reisende sollten auch Gift-Efeu meiden: Er löst schlimme
Kontaktallergien aus mit Entzündung und Blasen – ein Hautbild ähnlich dem nach
einem Griff auf eine heiße Herdplatte. Wer Schimmelpilzsporen nicht verträgt,
meidet besser feucht-warme Urlaubsgebiete. Eine Allergie gegen Hausstaubmilben
wiederum lässt Betroffene schon die Sitzpolster im Flugzeug argwöhnisch beäugen,
ganz zu schweigen von der Matratze im Hotelbett. Glück haben Milbenallergiker im
Gebirge: Über 1500 Meter sind die Tiere selten.
Für manche Medikamente gelten besondere Regeln. Wer etwa Morphin gegen
starke Schmerzen braucht oder andere im Gehirn wirksame Substanzen, die dem
Betäubungsmittelgesetz unterliegen, braucht spezielle Bescheinungen und sollte die
Regeln des Ziellandes kennen. Auch die Notwendigkeit eines Spritzbestecks sollte
bescheinigt werden. Sonst endet der Urlaub womöglich am Flughafen-
Sicherheitscheck oder auf der Polizeiwache des Ferienortes.
Andere Länder, andere Einfuhrregeln...
Einfach sind Reisen bis zu 30 Tage in Länder des Schengener Abkommens
(Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island,
Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und
Spanien): Der Patient lässt sich seine Mittel verschreiben und nimmt außerdem eine
„Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer
ärztlichen Behandlung – Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens“ mit.
Der Arzt füllt das Formular aus, beglaubigt wird es zum Beispiel von der obersten
Landesgesundheitsbehörde. Das entsprechende Formular kann im Internet auf den
Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter
http://www.bfarm.de/de/btm/form/index.php heruntergeladen werden.
Dauert die Reise länger oder führt sie in Länder außerhalb des Abkommens, kann
der Patient Bestimmungen und Genehmigungen des Reiselandes beim Konsulat in
Deutschland erfragen. Darf er ein Medikament nicht mitnehmen, kann die Arznei
vielleicht ein Arzt vor Ort verschreiben. Das muss aber vorher geklärt werden. Auf
jeden Fall ist eine ärztliche Bescheinigung auf Englisch sinnvoll, die den Wirkstoff,
Einzel- und Tagesdosis und die Reisedauer aufführt. Für größere Reisen empfiehlt
Dr. Winfried Kleinert von der Bundesopiumstelle im BfArM Bescheinigungen für alle
Präparate: Schließlich können Grenzbeamte den Sinn und Zweck von
Medikamenten, die ihnen unbekannt sind, schwer einschätzen