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Diabeteskrank und pflegebedürftig
Diabeteskrank und pflegebedürftig:
Sieben Tipps, wie Sie Ihre Angehörigen im Altersheim unterstützen können
Jeder Vierte, der in einem Pflegeheim lebt, leidet unter Diabetes mellitus. In
Deutschland sind über 500.000 Menschen betroffen. Häufig gesellt sich zu der
Stoffwechselstörung auch noch eine Demenzerkrankung, was die Behandlung
zusätzlich erschwert. Worauf bei der Therapie zu achten ist und was Angehörige tun
können, erklärt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG).
Die Selbstbehandlung des Diabetes ist anspruchsvoll und stellt schon viele jüngere
Patienten vor Probleme, wie die Praxis zeigt. „Da fällt es älteren Menschen
naturgemäß umso schwerer, den Blutzucker richtig einzustellen“, weiß Privatdozent
Dr. med. Erhard Siegel, Past-Präsident der DDG. Zumal Diabetes und Demenz
häufig zusammen auftreten, was die Situation weiter kompliziert.
Grundsätzlich ist bei älteren, pflegebedürftigen Patienten Augenmaß geboten, was
die angepeilten Blutzuckerwerte betrifft. „Bei dieser Gruppe muss die
Blutzuckereinstellung nicht übertrieben scharf gehandhabt werden“, erklärt Dr. med.
Anke Bahrmann, Leiterin des Arbeitskreises Telematik und Telemedizin der
Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Geriatrie der DDG. Für gebrechliche, ältere
Menschen mit Diabetes empfehlen die Experten einen HbA1c-Zielwert um acht
Prozent – Jüngere sollten einen Wert unter sieben Prozent ansteuern.
„Oberstes Therapieziel im vorgerückten Alter ist, schwere Unterzuckerungen zu
vermeiden“, betont Anke Bahrmann. Denn Hypoglykämien können zu gefährlichen
Stürzen führen, fördern Herzrhythmusstörungen und Demenz. Hilfreich ist ein
einfaches, übersichtliches Therapieschema. „Das kann gegebenenfalls auch
bedeuten, möglichst lange an bekannten und eingeübten Therapien festzuhalten, da
Änderungen – selbst gut gemeinte Vereinfachungen! – bei Demenzkranken schnell
zu Therapiefehlern führen können“, betont die DDG Expertin.
Ob leckere Schokolade, kühler Orangensaft oder hausgemachter Kartoffelsalat –
Besucher bringen gerne ein paar Köstlichkeiten ins Pflegeheim mit, die bei ihren
Angehörigen für Freude und Appetit sorgen sollen. „Dagegen ist auch gar nichts
einzuwenden“, sagt Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vizepräsident der DDG.
„Dies aber bitte unbedingt dem Pflegepersonal mitteilen, damit die
Blutzuckereinstellung angepasst und Stoffwechselentgleisungen vermieden werden
können.“ Grund: Ältere vergessen leicht, dass sie Süßigkeiten zu sich genommen
haben. „Da kommt dann schnell ein gefährliches Übermaß an Zucker zusammen,
zumal Demenzkranke die Geschmacksrichtung süß bevorzugen“, erklärt Müller-
Wieland.
Darüber hinaus können Angehörige die Behandlung mit einfachen Maßnahmen
unterstützen. „Gut ist, gemeinsam spazieren zu gehen, so oft wie möglich“, rät
Siegel. „Jede körperliche Aktivität ist besser als keine.“ Da 80 Prozent der
Heimbewohner nicht in der Lage sind, ihre Füße selbst zu kontrollieren, sollten
Angehörige dies übernehmen oder das Pflegepersonal darum bitten. „Regelmäßige
Fußinspektionen sind wichtig, um ein Diabetisches Fußsyndrom zu verhindern, das
im schlimmsten Fall zur Amputation führen kann“, betont der DDG Experte. Auch
sollten Pflegebedürftige jedes Jahr auf Folgeerkrankungen wie Polyneuropathie,
Nierenschäden und Retinopathie untersucht werden. Etwas komplexer verhält es
sich mit der Kontrolle der Diabetestherapie. Ältere Diabetespatienten, die unter
geistigen Beeinträchtigungen leiden, vergessen die Insulinspitze bisweilen oder
spritzen sich doppelt. Fragen die Angehörigen nach, können sie nicht immer mit
zutreffenden Antworten rechnen – Demenzkranke versuchen mitunter, mentale
Defizite zu kaschieren, indem sie die Situation überspielen. „Umso wichtiger ist es
für Angehörige, Warnzeichen für Über- oder Unterzuckerung zu erkennen“, betont
Bahrmann. Dazu zählen vor allem Zittern, Schwitzen und innere Unruhe. „Es kommt
auch vor, dass Verwandte Wesensveränderungen wahrnehmen, die sie als
absonderlich empfinden“, fährt die DDG Expertin fort. „Etwa wenn eine Person, die
immer sehr kontrolliert wirkt, plötzlich in derbem Jargon spricht.“ Auch Sehstörungen
geben Anlass zur Besorgnis. Angehörige sollten das Pflegepersonal über solche
Beobachtungen umgehend informieren.